CD-I

CD-I
I
CD-I
 
[englisch, CD-Interactive], Compact Disc.
II
CD-I
 
[Abk. für Compact Disc Interactive, dt. »interaktive CD«], zunächst ein Standard für Abspielgeräte im Bereich Multimedia, der gemeinsam von Philips, Sony und Matsushita entwickelt und 1988 im »Green Book« (CD-Formate) festgeschrieben wurde, dann auch das Abspielgerät selbst. Ein solches Gerät arbeitet unabhängig von einem Computer und liest Audio-CDs (CD-DA), CD+Gs sowie Photo CDs, ferner spezielle interaktive CDs (s. u.) und teilweise auch Video-CDs.
 
Die für diesen Gerätestandard entwickelten Medien hoher Speicherkapazität heißen ebenfalls CD-I. Sie können etwa 70 Minuten Videoinformation inklusive Stereoton speichern. Diese große Datenmenge lässt sich nur durch Datenkomprimierung auf der CD-I unterbringen; benutzt wird das Verfahren nach MPEG, wodurch eine Kompression von 150 : 1 erreicht wird. Wahlweise kann auch nur Ton gespeichert werden (bis zu 144 Minuten in üblicher CD-Qualität, bis zu 9,5 Stunden stereo in UKW-Radio-Qualität, in mono doppelt so viel). Die Bezeichnung »interaktiv« deutet darauf hin, dass der Benutzer die Reihenfolge bestimmen kann, in der Bilder und Töne abgespielt werden können.
 
Die CD-I konnte sich am Markt kaum durchsetzen und ist mittlerweile von der DVD verdrängt worden, die eine noch höhere Speicherkapazität bietet. Trotzdem ist das Format noch aktuell, denn einige Spielekonsolen-CDs (z. B. für Sonys Playstation) setzen auf diesen Standard auf. Außerdem lieferte die CD-I einen Teil der Vorlagen für die CD-ROM XA.

Universal-Lexikon. 2012.

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